Die neue Ausbildungsordnung

 

Vorwort

Die neue Ausbildungsordnung zum Ausbildungsberuf des Keramikers/der Keramikerin von 2009 ist hochmodern und praxisnah. Sie schreibt keine Fachrichtungen mehr vor, trägt dafür aber durch sogenannte  Pflicht- und Wahlqualifikationen mit einer weitaus größeren Variationsbreite, den regionalen und betriebsinternen Anforderungen Rechnung.

 

Die neue Ausbildungsordnung wurde vom Bundesinstitut für Berufsbildung in enger Zusammenarbeit mit den bestellten Sachverständigen erarbeitet.

 

Die vorliegende Handreichung möchte Ausbilder, Auszubildende, Prüfer und Prüferinnen sowie Berufsschullehrer und -lehrerinnen gleichermaßen ansprechen und versucht, den gesetzlichen Verordnungstext und die be­trieblichen Mindestanforderungen (Ausbildungsrahmenplan) zu erläutern.

 

Die Sachverständigen legten dabei den Schwerpunkt auf die Erläuterung der Struktur der neuen Ausbildungsordnung, den Hinweisen, wie die einzel­nen Pflicht- und Wahlqualifikationen gewählt werden können und wie sich dies in der Zwischenprüfung und in der Gesellenprüfung auswirkt. Des Wei­teren werden Empfehlungen an die Hand gegeben, die allgemein die Aus­bildung erläutern.

 

Nicht zuletzt können auf weitere Dokumente wie z.B. Zeugniserläuterungen auf Englisch und Französisch, Checklisten für die ers­ten Tage der Ausbildung, Vordrucke für den innerbetrieblichen Ausbildungs­plan,  Bewertungsschlüssel und weiterführende Links zurückge­griffen werden.

 

Alle Sachverständigen wünschen, dass diese Handreichungen praxisnah bei der Umsetzung der Ausbildungsordnung helfen mögen.

 

Da wir noch ganz am Anfang stehen, sind wir für Tipps und Anregungen sehr dankbar.

 

stv. Obermeister Peter Seekicher

 

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Tel. 02223 - 4573